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   BFH, 18.05.1973 - III R 75/72   

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https://dejure.org/1973,809
BFH, 18.05.1973 - III R 75/72 (https://dejure.org/1973,809)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1973 - III R 75/72 (https://dejure.org/1973,809)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - III R 75/72 (https://dejure.org/1973,809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Indirekte Rentenzusage - Rente - Kapitalbetrag - Schuldabzug - Zusageempfänger - Eintritt des Versorgungsfalles - Geschäftsführungsbefugter Gesellschafter - Vertretungsberechtigter Gesellschafter - Beteiligte des Revisionsverfahrens

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 373
  • BStBl II 1973, 676
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 18.05.1973 - III R 75/72
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des IV. Senats (Urteil vom 04.05.1972 IV 251/64, BFHE 105, 449 , BStBl II 1972, 672 ) an, daß bei Klageerhebung nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO durch einen geschäftsführungsbefugten und Gesellschafter, sondern die Gesellschaft Kläger ist.

    Für eine Beiladung der übrigen geschäftsführungsbefugten und vertretungsberechtigten Gesellschafter, die nicht selbst Klage erhoben haben, ist deshalb kein Raum (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449 , BStBl II 1972, 672 ).

  • BFH, 21.07.1972 - III R 147/71

    Verpflichtung einer Kapitalgesellschaft - Zahlung von Tantiemen -

    Auszug aus BFH, 18.05.1973 - III R 75/72
    Er hat deshalb für die Bestimmung der Höhe des auf die Jahresrente anzuwendenden Vervielfachers entsprechend dem Wortsinn des § 104 BewG 1965 ausschließlich auf die Versorgungszusage abgestellt und eine Prüfung abgelehnt, ob und inwieweit auf Grund dieser Zusage unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Erwägungen eine Belastung in Höhe des sich so ergebenden Schuldbetrags besteht (vgl. BHF-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 147/71 , BFHE 106, 551 , BStBl II 1972, 872 , für die Anwartschaften auf Waisenrenten).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 112/79

    Beiladung - Aufhebung - Finanzgericht

    Auch ein vom FG zu Unrecht Beigeladener ist am Revisionsverfahren beteiligt (BFH-Urteil vom 18. Mai 1973 III 73-75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676); welche Wirkung die Entscheidung des FG im Hinblick auf einen zu Unrecht Beigeladenen entfaltet (§ 110 FGO; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Januar 1968 VI R 206/66, BFHE 91, 406, BStBl II 1968, 396), ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.

    Die Auffassung des Senats, daß der zu Unrecht ergangene Beiladungsbeschluß im Revisionsverfahren nicht aufzuheben ist - sie liegt (unausgesprochen) auch dem in BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676 wiedergegebenen Urteil zugrunde -, beruht darauf, daß der Beiladungsbeschluß nach § 128 Abs. 1 FGO mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 60 Rdnr. 21 am Ende).

  • BFH, 28.10.1983 - III R 129/79

    Pensionsanwartschaft - Rückstellungen

    Er hat deshalb für die Bestimmung der Höhe des auf die Jahresrente anzuwendenden Vervielfältigers entsprechend dem Wortsinn des § 104 BewG ausschließlich auf die Versorgungszusage abgestellt und eine Prüfung abgelehnt, ob und inwieweit aufgrund einer Zusage unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Erwägungen eine Belastung in Höhe des sich so ergebenden Schuldbetrags besteht (vgl. Urteile vom 21. Juli 1972 III R 147/71, BFHE 106, 551, BStBl II 1972, 872; vom 18. Mai 1973 III R 73-75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676).

    Damit verbunden war - entgegen der Auffassung der Vorinstanz - durchaus die Erkenntnis des Senats, daß auch die Vervielfältiger des § 104 Abs. 2 und 3 BewG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt worden waren, ohne allerdings Anspruch darauf zu erheben, versicherungsmathematisch "richtig" zu sein (vgl. BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676, und Heubeck, Betriebs-Berater - BB - 1961, 709, 710, und Troll, DStZ/A 1962, 65, 67).

  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Der zu Unrecht Beigeladene ist am Revisionsverfahren beteiligt (BFH-Urteile vom 18. Mai 1973 III 73-75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676; vom 27. Mai 1981 I R 112/79, BFHE 133, 526, BStBl II 1982, 192).
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